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Bau- und Architektenrecht

Der technische Fortschritt und Wandel hat nicht nur Auswirkungen auf die Industrie und Wirtschaft, sondern spiegelt sich selbstverständlich auch im Bereich des Rechts wider, wenn es um die Frage geht, nach welchem aktuellen Standard Bauwerke und Arbeiten hieran verrichtet und ausgeführt werden müssen. 
Als Laie sieht man unzählige Verordnungen, Vorschriften und Din-Normen vor sich und hat Mühe, den Überblick zu behalten. Aber auch Handwerker, Baubetriebe und Architekten, die diese Regelungen kennen (sollten), sind gut beraten, in rechtlich schwierigen Situationen zeitnah kompetente Hilfe in Anspruch zu nehmen, um einen möglichen Schaden zu verhindern bzw. die Schadenshöhe in Grenzen zu halten. Wie aus den Medien hinreichend bekannt, ist das Bau- und Architektenrecht ein Rechtsgebiet, in dem die Streitwerte und damit das Prozesskostenrisiko schnell in ungeahnte Höhen steigen können.

Frau Rechtsanwältin Eva Ellmer war lange Jahre als Anwältin für eine mittelständisches Bauunternehmen tätig und wurde im Jahr 2006 zur Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht ernannt. Aufgrund Ihres großen Erfahrungsschatzes und der hohen Bereitschaft, sich stets mit den aktuellen Entwicklungen und Möglichkeiten in Technik und Handwerk auseinanderzusetzen, ist sie Ihre kompetente Ansprechpartnerin, in jeglichen rechtlichen Problemen des Bau- und Architektenrechts, wie beispielsweise:
  • Werkvertragsrecht
  • Abnahme
  • Schadensersatzrecht
Im Bau- und Architektenrecht betreut Sie:
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