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Familienrecht

Familienrecht – schon die beiden Wortbestandteile, Familie und Recht, lassen erkennen, dass in diesem Rechtsgebiet zwei grundverschiedene Bereiche aufeinander treffen: 
Die Familie, der private und geschützte Raum, der von Emotionen und zwischenmenschlichen Beziehungen geformt und geprägt ist und das Recht als sachliches Instrumentarium des Staates, Lebenssachverhalte objektiv einzuordnen und zu regeln.

Probleme aus dem Bereich des Familienrechts gehen für den oder die Betroffenen oftmals neben der Lästigkeit eines rechtlichen Falles auch mit emotionalen Belastungen und dem Fehlen rationaler Greifbarkeit einher. Wir verstehen unsere Aufgabe als Anwälte im Bereich des Familienrechts daher neben der rechtlichen Einschätzung auch darin, die Angelegenheit für Sie auf eine sachliche Ebene zu lenken, um hierdurch langfristige Regelungen und Möglichkeiten zu schaffen. 

So bunt und vielfältig das Familienleben ist, so vielschichtig und komplex ist das Rechtsgebiet des Familienrechts, welches in folgende Teilbereiche untergliedert werden kann: 

Das Unterhaltsrecht umfasst die Ansprüche von
  • Ehegatten oder geschiedenen Ehegatten untereinander
  • Partnern eingetragener Lebenspartnerschaften oder aufgelöster eingetragener Lebenspartner-schaften untereinander
  • Kindesunterhalt
  • Eltern nichtehelicher Kinder untereinander
  • Elternunterhalt 
Das Eherecht regelt sämtliche Rechtsbeziehungen von Ehegatten untereinander. Dies kann bereits vor der Eheschließung von Bedeutung sein, sofern der Abschluss eines Ehevertrages in Betracht kommt, sowie nach vollzogener Trennung und zur Durchführung eines Scheidungsverfahrens. Wir beraten und vertreten Sie insbesondere in folgenden Angelegenheiten rund um die Ehe:
  • Beratung und Ausarbeitung von Eheverträgen
  • Beratung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche im Fall der Trennung
  • Güterrecht (Zugewinnausgleich, Trennung der Gütergemeinschaft, Beratung zur Gütertrennung)
  • Ehescheidung
  • Versorgungsausgleich
Das Lebenspartnerschaftsgesetz verweist in vielen Fallgestaltungen auf das Eherecht, weist in einigen Teilen jedoch auch Unterschiede hierzu auf. Wir beraten und vertreten Sie gerne auch in allen Angelegenheiten, die mit einer eingetragenen Lebenspartnerschaft in Zusammenhang stehen, wie bspw.:
  • Beratung und Ausarbeitung von Lebenspartnerschaftsverträgen
  • Beratung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche im Fall der Trennung
  • Güterrecht (Zugewinnausgleich, Trennung der Gütergemeinschaft, Beratung zur Gütertrennung)
  • Aufhebung der Lebenspartnerschaft 
  • Versorgungsausgleich
Unter dem Oberbegriff des Kindschaftsrechts werden sämtliche rechtlichen Regelungen zusammengefasst, die sich auf Kinder beziehen. Gerne beraten und vertreten wir Sie daher in allen Angelegenheiten in Bezug auf das
  • Abstammungsrecht
  • Recht der elterlichen Sorge (Vermögenssorge, Gesundheitsfürsorge, Personensorge, Aufenthaltsbe- stimmungsrecht, etc.)
  • Namensrecht
  • Umgangsrecht
  • Kindesunterhaltsrecht
Auch das Betreuungsrecht ist ein Teilbereich des Familienrechts, so dass wir Sie gerne auch in jeglichen Fragen rund um eine Betreuung wie bspw. die
  • Einrichtung einer Betreuung
  • Erweiterung der Aufgabenkreise des Betreuers
  • Unterbringung
  • Einwilligungsvorbehalt
rechtlich beraten und vertreten. 

In vielen Familien stammen eines oder mehrere Familienmitglieder aus unterschiedlichen Ländern. Dieser Auslandsbezug kann sich auf die familienrechtlichen Bestimmungen auswirken und zu Besonderheiten in der Anwendung des materiellen und Verfahrensrechts führen. Unsere Anwälte haben viel Erfahrung im Bereich des Familienrechts mit Auslandsbezug und stehen Ihnen daher auch gerne in derartigen Fallgestaltungen zur Seite. 
Im Familienrecht betreuen Sie:
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