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Strafrecht

Das Strafverfahren im rechtlichen Sinn beginnt nicht erst mit der Hauptverhandlung vor Gericht, sondern bereits in dem Moment, in dem die Behörden von der Möglichkeit einer Straftat Kenntnis erlangt haben. Bereits in diesem frühen Stadium des sog. Ermittlungsverfahrens ist es ratsam, durch Unterstützung eines Rechtsanwaltes die Wahrung der eigenen Rechte zu gewährleisten und mögliche Weichen für den weiteren Verlauf des Strafverfahrens zu stellen. 
Selbst nach Abschluss eines erstinstanzlichen Strafverfahrens, besteht in vielen Fällen die Möglichkeit, durch das Einlegen entsprechender Rechtsmittel die Entscheidung des Ausgangsgerichts abzuändern oder aufzuheben. Die sehr komplexe und schwierige Materie der strafrechtlichen Revision verlangt ein hohes Maß an Erfahrung, Sorgfalt und Sachkenntnis, um das optimale Ergebnis für den Mandanten zu erreichen. 
Herr Rechtsanwalt Dr. Ellmer wurde bereits 1999 zum Fachanwalt für Strafrecht ernannt und setzt sich engagiert und persönlich für Sie ein. Seine Tätigkeit umfasst insbesondere:
  • Strafverteidigung
  • Nebenklage
  • Revision
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